Aktualisierung am 7.12.2023
Leitfaden - Zuchtbestimmungen
Ziel unseres Clubs ist es, unsere Rassen nach dem FCI-Standard zu züchten und die Zucht dieser Rassen zu fördern.
Es ist die Pflicht jedes Züchters, jeder Züchterin, jedes Deckrüden-Besitzers und jeder Deckrüden-Besitzerin, sich an die Zuchtbestimmungen zu halten.
Die Grundlage dafür bieten die
ÖKV Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV (ZEO), gültig ab 01.10.2021
und
die Zusätze des AHHC zur ZEO (aktualisiert am 7.12.2023).
Darüber hinaus sind das Österr. Tierschutzgesetz und die Österr. Tierhalteverordnung zu beachten.
Jeder angehende Züchter/jede angehende Züchterin ist verpflichtet, sich einen Zuchtstättennamen über den ÖKV zu beantragen, der bei der FCI geschützt wird. Ausführliche Informationen samt Formular zum Zuchtstättenschutz finden Sie auf der Seite des ÖKV.
Grundbedingung für die Zucht ist, dass beide Elterntiere ins Österreichische Zuchtbuch eingetragen sind. Wird ein ausländischer Deckrüde verwendet, muss dieser in einem von der FCI (Federation Cynologique Internationale) anerkannten Zuchtbuch eingetragen sein.
Erforderliche Ausstellungsergebnisse:
Beide Zuchtpartner müssen auf mindestens zwei von der FCI anerkannten Hundeausstellungen oder Schauen (Clubsiegerschau) die Mindestformwertnote „Sehr gut“ nachweisen. Ein Formwert muss in der Zwischenklasse oder Offenen Klasse erreicht werden, einer kann aus der Jugendklasse stammen.
Erforderliche Atteste:
DNA-Profile: Von allen Zuchthunden (auch von Deckrüden aus dem Ausland) muss ein DNA-Profil, das als Grundlage für einen Abstammungsabgleich von Eltern mit deren Nachkommen dient, vorliegen. (Partnerlabor ist „Feragen“ - Formulare und Infos hier ).Abstammungsbestätigung per DNA: Vor Eintragung in das ÖHZB müssen für alle Welpen eines Wurfes Abstammungsbestätigungen vorliegen. Die erforderlichen DNA-Tests nimmt der Zuchtwart bei der Wurfabnahme ab (Partnerlabor ist „Feragen“ - Formulare und Infos hier ).
HD/ED:
Hündin und Rüde müssen vor einer geplanten Verpaarung auf etwaig vorhandene, genetisch bedingte Gelenkserkrankungen (HD/ED) röntgenologisch untersucht werden.
Der Hund muss dazu das 1. Lebensjahr vollendet haben. Empfehlenswert für unsere großen Rassen ist ein Alter von ca. 18 Monaten.
Das HD/ED-Röntgen muss ein Vertrauenstierarzt des AHHC durchführen (siehe Liste der Vertrauenstierärzte). Auf der Ahnentafel müssen vom Tierarzt Datum der Untersuchung und seine Stampiglie vermerkt werden, und am Röntgenbild Name des Hundes, Wurfdatum und Chipnummer.
Die zur Befundung der Röntgenbilder autorisierten Tierärzte finden Sie auf der Liste der Befunder.
Zuchterlaubnis für Picard und Pyrenäen Berghund: Paarungen mit HD A oder HD B.
Für alle anderen Rassen des AHHC sind folgende Paarungen erlaubt:
- Hündin HD C x Rüde HD A oder
- Rüde HD C x Hündin HD A und
- alle Paarungen mit leichteren HD-Formen
Hunde mit ED III dürfen nicht in die Zucht genommen werden. Es wird empfohlen, Hunde mit ED II nur mit ED-freien Partnern zu verpaaren.
Auch im Ausland lebende Deckrüden benötigen einen HD/ED-Befund. HD/ED-Röntgen und -Befundung erfolgen im Heimatland.
PATELLAUNTERSUCHUNG und HERZULTRASCHALL sind für die ungarischen Rassen Komondor, Pumi und Mudi verpflichtend durchzuführen.
Patellauntersuchung:
Von allen in Österreich eingetragenen Zuchthunden der Rassen Komondor, Pumi und Mudi muss ein Patellabefund von einem dafür zugelassenen Tierarzt vorliegen.
Herzkrankheiten:
Die Herzuntersuchung für die Rassen Komondor, Pumi und Mudi kann von jedem Kleintierarzt mit nachgewiesener Ausbildung und langjähriger Erfahrung vorgenommen werden. Die kardiologische Untersuchung der Zuchthunde auf erbliche Herzerkrankungen hinsichtlich Klappenerkrankungen und angeborenen Missbildungen ist durchzuführen.
Der Hund wird allgemein untersucht, abgehört und danach wird eine Herzultraschalluntersuchung durchgeführt.
Das für die Untersuchung notwendige Formular wird vom untersuchenden Kleintierarzt bereitgestellt und ausgefüllt.
Augenuntersuchung:
Die Hunde der Rassen Komondor, Pumi und Mudi müssen durch einen Augentierarzt, der im Rahmen der AKVO und ECVO Untersuchungen auf erbliche Augenkrankheiten durchführen darf, auf das Vorhandensein erblicher Augenkrankheiten untersucht sein. Sie müssen frei von erblichen Augenkrankheiten sein. Der Befund ist nur 12 Monate gültig.
Merle-Gentest (Mudi):
Merle darf nicht mit merle verpaart werden. Alle Hunde müssen vor einem Zuchteinsatz einen Gentest bezüglich des Merle-Gens vorlegen.
Die ZTP setzt sich aus 2 Teilbereichen zusammen:
1) Formwertüberprüfung durch einen aktiven Formwertrichter des ÖKV.
2) Wesenstest, der von einem ÖKV-Wesensrichter durchgeführt wird.
Anmeldungen zur ZTP nimmt die Zuchtwartin entgegen; die Termine werden dann je nach Bedarf festgesetzt.
BH-Verkehrsteil:
Bei der Begleithundeprüfung ist der Verkehrsteil positiv zu absolvieren.
ZüchterInnen-Tagung:
NeuzüchterInnen sind verpflichtet, vor ihrem 1. Wurf an einer Züchterinnen-Schulung teilzunehmen. Für alle weiteren ZüchterInnen und DeckrüdenbesitzerInnen ist eine Teilnahme an dieser mindestens alle 2 Jahre erforderlich. Die Termine dazu werden auf der Webseite bzw. in der UH veröffentlicht.
Erforderliches Alter der Zuchttiere:
Der Rüde kann ab dem 15. Monat zur Zucht verwendet werden. Hündinnen dürfen keineswegs vor Vollendung des 24. Monats gedeckt werden.
Ausnahmen: PON (15 Monate); Bouvier, Mudi, Pumi und Picard (18 Monate).
Die Hündin muss vor dem vollendeten 6. Lebensjahr ihren ersten Wurf gehabt haben.
Das Deckalter der Hündin endet mit dem vollendeten 8. Lebensjahr.
Deckakt:
Die erfolgte Deckung ist vom Besitzer/von der Besitzerin der Hündin der Zuchtwartin sofort mittels Deckmeldungsformular mitzuteilen. Der ÖKV-Deckschein ist auszufüllen und muss vom Deckrüdenbesitzer/von der Deckrüdenbesitzerin unterschrieben werden.
Zuchtverwendung:
Hündinnen dürfen frühestens 10 Monate nach dem Wurftag wieder belegt werden.
Rüden dürfen ohne Zeitbegrenzung fünfmal eingesetzt werden. Über die weitere Zuchtverwendung entscheidet die Zuchtwartin aufgrund der Nachzuchtbeurteilung.
Wurfwiederholungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Zuchtwartin zulässig.
Zuchtstättenkontrolle:
Vor dem ersten Wurf eines Züchters erfolgt eine Zuchtstättenkontrolle durch die Zuchtwartin. Der Termin dazu ist rechtzeitig mit der Zuchtwartin zu fixieren (am besten gleich nach erfolgter Deckung).
Wurfmeldung:
Jeder gefallene Wurf ist der Zuchtwartin mittels Wurfmeldungsformular (online) spätestens 3 Tage nach Geburt der Welpen zu melden.
Wurfabnahme:
Bei der Wurfabnahme durch die Zuchtwartin - bei deren Verhinderung wird dafür eine von ihr genannte Person beauftragt - müssen alle Welpen entwurmt, geimpft und gechipt sein. Eine Wiegetabelle für jeden einzelnen Welpen muss vorgelegt werden.
Um die Ahnentafel ausfertigen zu können, müssen folgende Dokumente eingereicht bzw. bei der Wurfabnahme der Zuchtwartin übergeben werden:
- Originalahnentafel der Mutter
- Originaleintragungsformular des ÖKV
- Originaldeckschein
- Für die ungarischen Rassen Komondor, Pumi und Mudi: Befund der Augenuntersuchung (nicht älter als 12 Monate)
- Kopie des HD/ED-Befundes des Vaters (falls er aus dem Ausland stammt)
- (beidseitige) Kopie der Ahnentafel des Vaters (Name und Adresse des Besitzers müssen aufscheinen)
- Kopien der Championtitel, Prüfungen, etc.
- Zuchtstättenkarte
- zwei Chipnummernstreifen je Welpe
- Vollständig ausgefüllte Wurfabnahmeblätter versehen mit Namen und Adressen der neuen WelpenbesitzerInnen müssen an die Zuchtwartin geschickt werden.